ANTRAG BAUMSCHUTZSATZUNG (KARLSRUHE)
Der Antrag der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe als Link (hier klicken).
Anträge andere Städte und Kommunen erhalten sie auf Anfrage.
BAUMSCHUTZSATZUNG (KARLSRUHE)
Die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe als Link (hier klicken).
Baumschutzsatzungen anderer Städte und Kommunen erhalten sie auf Anfrage.
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG)
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) für Natur und Landschaftspflege der Bundesrepublik Deutschland als Download.
Die wichtigsten Parapraphen im Bezug zu Bäumen sind §28 (Naturdenkmale), §39 (allgemeiner Artenschutz), §44 (spezieller Artenschutz)
Diverse davon im Detail abweichende Regelungen finden sich in den Landesgesetzen. Auf anfrage lassen wir ihnen diese auch zukommen.
BUNDESBODENSCHUTZVERORDNUNG
Bei Baumaßnahmen ist die Bodenschutzverordnung einzuhalten. Diese regelt den Eintrag von Stoffen den in Boden oder strukturverändernde Maßnahmen.
BAUMKONTROLLRICHTLINIE
Die Baumkontrollrichtlinie legt ein Rahmen fest wie Bäume zu kontrollieren sind und welche Dokumentationspflichten bestehen.